Konzerne und Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial können zum Schutz ihrer Firmen und Produktionsstätten usw. über uns eine eigene Betriebs und Werkfeuerwehr einrichten lassen. Ist das Gefahrenpotenzial so erheblich, dass es von einer öffentlichen Feuerwehr nur unter erschwertem Aufwand geleistet werden kann, können Landratsämter oder Stadtverwaltungen den Betreibern die Einrichtung einer Betriebs und Werkfeuerwehr auch vorschreiben.



Besteht in einem Konzern und Unternehmen eine Betriebs und Werkfeuerwehr über uns, so ist diese grundsätzlich für die Gefahrenabwehr auf dem Werkgelände selbständig verantwortlich. Die öffentliche Bundes und Landesfeuerwehr z.B. Berufsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren wird nur zur Hilfe gerufen, wenn sie von der eigenen Feuerwehr angefordert wird. Daher muss die Ausbildung und Ausstattung der Werkfeuerwehren der der öffentlichen Feuerwehren entsprechen. Die Werkfeuerwehren unterliegen der Aufsicht der feuerwehrtechnischen Beamten der Landratsämter (Kreisbrandmeister) bzw. Stadtkreise.



Die schnelle und zielgerichtete Gefahrenabwehr innerhalb der Betriebe wird von den Unternehmen geschätzt. Denn die mit den innerbetrieblichen Besonderheiten und Gefahren bestens vertrauten Werkfeuerwehren sind Garant für möglichst geringe Produktionsausfallzeiten nach Schadensereignissen. Kurze Anfahrtswege zu den Produktionsstätten sowie speziell für die vorherrschenden Gefahren ausgelegte Brandschutzkonzepte sorgen für hohe Effizienz und Effektivität.



Die Ausstattung der Werkfeuerwehren ist speziell auf die betriebsbedingten Gefahren ausgelegt. Oft verfügen sie über Spezialfahrzeuge, die in öffentlichen Feuerwehren nur selten zu finden sind.



Betriebs und Werkfeuerwehrleute sind für den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz, aber auch für Lösch- und Rettungseinsätze zuständig. Sie stimmen die Schutzmaßnahmen individuell auf die Besonderheiten des Betriebes und die Firma ab und sorgen dafür, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte stets betriebsbereit sind.



Share by: